• DE
  • IVITA Rheinland-Pfalz und Saarland gGmbH - Moselring 5-7a, 56068 Koblenz, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB24604 KOBLENZ
Firmenstatus
EINGETRAGEN
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Moselring 5-7a, 56068 Koblenz
Moselring 5-7a, 56068 Koblenz DE

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
25.000,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Gericht
DE/Koblenz

IVITA Rheinland-Pfalz und Saarland gGmbH Firmenbeschreibung

IVITA Rheinland-Pfalz und Saarland gGmbH ist eine in Deutschland registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB24604 KOBLENZ. Ihr derzeitiger Status ist "eingetragen". Die Firma kann schriftlich über Moselring 5-7A, 56068 Koblenz erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 11.08.2021 Veränderung
    • HRB *: IVITA Rheinland-Pfalz und Saarland gGmbH, Koblenz, Moselring *-* a, D-* Koblenz. Die Gesellschafterversammlung vom *.*.* hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § * (Firma und Sitz), § * (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) und § * (Gemeinnützigkeit) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck und Gegenstand des Unternehmens ist zum einen die Trägerschaft eines Zweckbetriebes i.S. d. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, der eine integrierte Versorgung nach § *ff SGB V durch eigene und Leistungen Dritter (externe Leistungen) sicherstellt. Als externe Dienstleistungen kommen zur Versorgung der Versicherten nach dem Vierten Kapitel SGB V berechtigte Leistungserbringer in der Region Rheinland Pfalz und Saarland in Betracht. Die Gesellschaft verwirklicht die integrierte Versorgung insbesondere dadurch, dass sie im Rahmen von Verträgen zur Integrierten Versorgung nach § *b SGB V *. ein multiprofessionelles Versorgungsnetz unter Einbeziehung aller zur Versorgung psychisch Kranker erforderlichen Leistungserbringer aufbaut, *. eine zentrale Stelle zur Koordinierung und Lenkung aller operativen Standorte einrichtet und unterhält, *. Verträge mit weiteren Kostenträgern der Integrierten Versorgung verhandelt und abschließt, *. die Leistungserbringer rekrutiert, *. gegenüber den teilnehmenden Leistungserbringern die im Rahmen der integrierten Versorgung erbrachten Leistungen abrechnet und die Vergütung sicherstellt, *. zu Gunsten der Leistungsempfänger eine gleichwertige Qualität in allen von ihr zu verantwortenden Versorgungsbereichen sicherstellt. *. Versorgungsleitstellen einrichtet und unterhält, die u.a. jedem an der Versorgung teilnehmenden Leistungsempfänger einen Fallmanager als Bezugsperson zuteilen, *. die einzelnen Leistungen koordiniert und dokumentiert, sowie sonstige Aufgaben nach § *b Abs.* Satz * SGB V wahrnimmt, *. sozialpsychiatrische und therapeutische Leistungen erbringt, *. eine enge Zusammenarbeit und das Aufbauen eines Netzwerkes mit a. zugelassenen Medizinischen Versorgungszentren gemäß § * SGB V sowie Ärzten, soweit sie zum Führen der Gebietsbezeichnung Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychotherapeutische Medizin oder Kinder- und Jugendpsychiatrie berechtigt sind und sich zur Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Leistungs- und Qualitätsanforderungen verpflichtet haben b. psychologischen Psychotherapeuten, die gemäß Bedarfsplanung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassen sind und sich zur Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Leistungs- und Qualitätsanforderungen verpflichten. Sofern es sich um Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten handelt, ist § * Abs. * PsychThG zu beachten c. zur hausärztlichen Versorgung zugelassenen Vertragsärzten, d. Praxiskliniken gemäß § * SGB V Abs. * unabhängig davon, ob Vereinbarungen nach § * SGB V vorliegen, e. Sozialpädiatrischen Zentren, f. Heilmittelerbringern im Rahmen der Zulassung nach § * SGB V, g. Psychiatrischen Institutsambulanzen, die nach § * und § * SGB V zugelassen sind, h. Krankenhäusern im Rahmen der Zulassung nach §§ *,* SGB V, insbesondere solche mit einem neurologisch/psychiatrischen Schwerpunkt, nachgewiesen durch eine psychiatrische Hauptabteilung in der ein Facharzt für Neurologie/Psychiatrie und Psychotherapie tätig ist, i. Einrichtungen zur stationären Rehabilitation nach § * SGB V und ambulanten Rehabilitation im Rahmen der Zulassung nach § * SGB V, soweit sie einen neurologisch/ psychiatrischen oder psychotherapeutischen Schwerpunkt aufweisen; gestaltet. *. gegebenenfalls die Beschäftigungen der Berufsgruppen a. Fachärzte für Psychiatrie, Nervenheilkunde und Neurologie b. Psychologische Psychotherapeuten c. Psychiatrische Fachkrankenpfleger oder Soziotherapeuten, sicherstellt um die geforderten Leistungen einer Integrierten Versorgung nach § *a SGB V abzudecken. Die Gesellschaft erbringt durch ihre ambulanten Einrichtungen auch Leistungen der Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe insbesondere für psychisch erkrankte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Darüber hinaus verfolgt die Gesellschaft den Zweck, hilfebedürftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewerblicher und sonstiger Unternehmen psychosozial und sozialpädagogisch zu beraten und zu betreuen. Nicht mehr Geschäftsführer: Thümling, Pascal, Ludwigshafen, **.*.*.
    • 24.07.2018 Veränderung
      • HRB *: IVITA Rheinland-Pfalz und Saarland gGmbH, Koblenz, Moselring *-*a, * Koblenz. Eintragung unter laufender Nummer * betreffend der Änderung des Gesellschaftsvertrages wird berichtigt und im Gesamten neu vorgetragen: Die Gesellschafterversammlung vom *.*.* hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § * (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Zweck und Gegenstand der Gesellschaft beschlossen. Eintragung unter laufender Nummer * Spalte * wird hiermit berichtigt in: Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck und Gegenstand des Unternehmens ist zum einen die Trägerschaft eines Zweckbetriebes i.S. d. Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung, der eine integrierte Versorgung nach § *ff SGB V durch eigene und Leistungen Dritter (externe Leistungen) sicherstellt. Als externe Dienstleistungen kommen zur Versorgung der Versicherten nach dem Vierten Kapitel SGB V berechtigte Leistungserbringer in der Region Rheinland Pfalz und Saarland in Betracht. Die Gesellschaft verwirklicht die integrierte Versorgung insbesondere dadurch, dass sie im Rahmen von Verträgen zur Integrierten Versorgung nach § *b SGB V *. ein multiprofessionelles Versorgungsnetz unter Einbeziehung aller zur Versorgung psychisch Kranker erforderlichen Leistungserbringer aufbaut, *. eine zentrale Stelle zur Koordinierung und Lenkung aller operativen Standorte einrichtet und unterhält, *. Verträge mit weiteren Kostenträgern der Integrierten Versorgung verhandelt und abschließt, *. die Leistungserbringer rekrutiert, *. gegenüber den teilnehmenden Leistungserbringern die im Rahmen der integrierten Versorgung erbrachten Leistungen abrechnet und die Vergütung sicherstellt, *. zu Gunsten der Leistungsempfänger eine gleichwertige Qualität in allen von ihr zu verantwortenden Versorgungsbereichen sicherstellt. *. Versorgungsleitstellen einrichtet und unterhält, die u.a. jedem an der Versorgung teilnehmenden Leistungsempfänger einen Fallmanager als Bezugsperson zuteilen, *. die einzelnen Leistungen koordiniert und dokumentiert, sowie sonstige Aufgaben nach § *b Abs.* Satz * SGB V wahrnimmt, *. sozialpsychiatrische und therapeutische Leistungen erbringt, *. eine enge Zusammenarbeit und das Aufbauen eines Netzwerkes mit a. zugelassenen Medizinischen Versorgungszentren gemäß § * SGB V sowie Ärzten, soweit sie zum Führen der Gebietsbezeichnung Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychotherapeutische Medizin oder Kinder- und Jugendpsychiatrie berechtigt sind und sich zur Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Leistungs- und Qualitätsanforderungen verpflichtet haben b. psychologischen Psychotherapeuten, die gemäß Bedarfsplanung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassen sind und sich zur Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Leistungs- und Qualitätsanforderungen verpflichten. Sofern es sich um Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten handelt, ist § * Abs. * PsychThG zu beachten c. zur hausärztlichen Versorgung zugelassenen Vertragsärzten, d. Praxiskliniken gemäß § * SGB V Abs. * unabhängig davon, ob Vereinbarungen nach § * SGB V vorliegen, e. Sozialpädiatrischen Zentren, f. Heilmittelerbringern im Rahmen der Zulassung nach § * SGB V, g. Psychiatrischen Institutsambulanzen, die nach § * und § * SGB V zugelassen sind, h. Krankenhäusern im Rahmen der Zulassung nach §§ *,* SGB V, insbesondere solche mit einem neurologisch/psychiatrischen Schwerpunkt, nachgewiesen durch eine psychiatrische Hauptabteilung in der ein Facharzt für Neurologie/Psychiatrie und Psychotherapie tätig ist, i. Einrichtungen zur stationären Rehabilitation nach § * SGB V und ambulanten Rehabilitation im Rahmen der Zulassung nach § * SGB V, soweit sie einen neurologisch/ psychiatrischen oder psychotherapeutischen Schwerpunkt aufweisen; gestaltet. *. gegebenenfalls die Beschäftigungen der Berufsgruppen a. Fachärzte für Psychiatrie, Nervenheilkunde und Neurologie b. Psychologische Psychotherapeuten c. Psychiatrische Fachkrankenpfleger oder Soziotherapeuten, sicherstellt um die geforderten Leistungen einer Integrierten Versorgung nach § *a SGB V abzudecken. Darüber hinaus verfolgt die Gesellschaft den Zweck, hilfebedürftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewerblicher und sonstiger Unternehmen psychosozial und sozialpädagogisch zu beraten und zu betreuen. Die Gesellschaft nimmt zusätzlich die Aufgaben einer Beratungsstelle der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (§ * SGB IX) wahr und bietet Fort- und Weiterbildungen rund um das Arbeitsfeld seelischer Gesundheit an.
    • 15.07.2018 Veränderung
      • HRB *: IVITA Rheinland-Pfalz und Saarland gGmbH, Koblenz, Moselring *-*a, * Koblenz. Die Gesellschafterversammlung vom *.*.* hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § * (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) beschlossen. (*) Zweck und Gegenstand des Unternehmens ist zum einen die Trägerschaft eines Zweckbetriebes i.S. d. Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung, der eine integrierte Versorgung nach § *ff SGB V durch eigene und Leistungen Dritter (externe Leistungen) sicherstellt. Als externe Dienstleistungen kommen zur Versorgung der Versicherten nach dem Vierten Kapitel SGB V berechtigte Leistungserbringer in der Region Rheinland Pfalz und Saarland in Betracht. (*) Die Gesellschaft verwirklicht die integrierte Versorgung insbesondere dadurch, dass sie im Rahmen von Verträgen zur Integrierten Versorgung nach § *b SGB V *. ein multiprofessionelles Versorgungsnetz unter Einbeziehung aller zur Versorgung psychisch Kranker erforderlichen Leistungserbringer aufbaut, *. eine zentrale Stelle zur Koordinierung und Lenkung aller operativen Standorte einrichtet und unterhält, *. Verträge mit weiteren Kostenträgern der Integrierten Versorgung verhandelt und abschließt, *. die Leistungserbringer rekrutiert, *. gegenüber den teilnehmenden Leistungserbringern die im Rahmen der integrierten Versorgung erbrachten Leistungen abrechnet und die Vergütung sicherstellt, *. zu Gunsten der Leistungsempfänger eine gleichwertige Qualität in allen von ihr zu verantwortenden Versorgungsbereichen sicherstellt. *. Versorgungsleitstellen einrichtet und unterhält, die u.a. jedem an der Versorgung teilnehmenden Leistungsempfänger einen Fallmanager als Bezugsperson zuteilen, *. die einzelnen Leistungen koordiniert und dokumentiert, sowie sonstige Aufgaben nach § *b Abs.* Satz * SGB V wahrnimmt, *. sozialpsychiatrische und therapeutische Leistungen erbringt, *. eine enge Zusammenarbeit und das Aufbauen eines Netzwerkes mit a. zugelassenen Medizinischen Versorgungszentren gemäß § * SGB V sowie Ärzten, soweit sie zum Führen der Gebietsbezeichnung Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychotherapeutische Medizin oder Kinder- und Jugendpsychiatrie berechtigt sind und sich zur Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Leistungs- und Qualitätsanforderungen verpflichtet haben b. psychologischen Psychotherapeuten, die gemäß Bedarfsplanung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassen sind und sich zur Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Leistungs- und Qualitätsanforderungen verpflichten. Sofern es sich um Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten handelt, ist § * Abs. * PsychThG zu beachten c. zur hausärztlichen Versorgung zugelassenen Vertragsärzten, d. Praxiskliniken gemäß § * SGB V Abs. * unabhängig davon, ob Vereinbarungen nach § * SGB V vorliegen, e. Sozialpädiatrischen Zentren, f. Heilmittelerbringern im Rahmen der Zulassung nach § * SGB V, g. Psychiatrischen Institutsambulanzen, die nach § * und § * SGB V zugelassen sind, h. Krankenhäusern im Rahmen der Zulassung nach §§ *,* SGB V, insbesondere solche mit einem neurologisch/psychiatrischen Schwerpunkt, nachgewiesen durch eine psychiatrische Hauptabteilung in der ein Facharzt für Neurologie/Psychiatrie und Psychotherapie tätig ist, i. Einrichtungen zur stationären Rehabilitation nach § * SGB V und ambulanten Rehabilitation im Rahmen der Zulassung nach § * SGB V, soweit sie einen neurologisch/ psychiatrischen oder psychotherapeutischen Schwerpunkt aufweisen; gestaltet. *. gegebenenfalls die Beschäftigungen der Berufsgruppen a. Fachärzte für Psychiatrie, Nervenheilkunde und Neurologie b. Psychologische Psychotherapeuten c. Psychiatrische Fachkrankenpfleger oder Soziotherapeuten, sicherstellt um die geforderten Leistungen einer Integrierten Versorgung nach § *a SGB V abzudecken. (*) Darüber hinaus verfolgt die Gesellschaft den Zweck, hilfebedürftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewerblicher und sonstiger Unternehmen psychosozial und sozialpädagogisch zu beraten und zu betreuen. Geschäftsführer: Thümling, Pascal, Ludwigshafen, **.*.*, einzelvertretungsberechtigt.
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