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Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB213841 OLDENBURG (OLDENBURG)
Land
Deutschland

Firmenbeschreibung

ist eine in Deutschland registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB213841 OLDENBURG (OLDENBURG). Die Firma kann schriftlich über erreicht werden.

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 26.06.2019 Veränderung
    • HRB *: Taxat Steuerberatungsgesellschaft mbH, Ganderkesee, Huder Straße * E, * Ganderkesee. Die Gesellschafterversammlung vom *.*.* hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § * und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: KAJATAX Steuerberatungsgesellschaft mbH.
    • 13.06.2019 Veränderung
      • HRB *: Taxat Steuerberatungsgesellschaft mbH, Ganderkesee, Huder Straße * E, * Ganderkesee. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am *.*.* wirksam geworden.
    • 27.05.2019 Veränderung
      • HRB *: Taxat Steuerberatungsgesellschaft mbH, Ganderkesee, Huder Straße * E, * Ganderkesee. Die Gesellschafterversammlung vom *.*.* hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der G-A-N Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bremen (HRB * HB) im Wege der Abspaltung die Erhöhung des Stammkapitals um *,* EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § * (Höhe und Einteilung des Stammkapitals) beschlossen. *.*,* EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom *.*.* und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom *.*.* Teile des Vermögens der G-A-N Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB * HB) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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