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  • META Immobilien Besitz- und Beteiligungsgesellschaft mbH - Wehrheim, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB14353 BAD HOMBURG V.D.H.
Firmenstatus
EINGETRAGEN
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Wehrheim
Wehrheim DE

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
aktuell
Gericht
DE/BAD HOMBURG V.D.H.

META Immobilien Besitz- und Beteiligungsgesellschaft mbH Firmenbeschreibung

META Immobilien Besitz- und Beteiligungsgesellschaft mbH ist eine in Deutschland registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB14353 BAD HOMBURG V.D.H.. Ihr derzeitiger Status ist "eingetragen". Die Firma kann schriftlich über Wehrheim erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 07.08.2019 Veränderung
    • HRB *: VEGIS Immobilien Besitz- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Wehrheim, Reichenberger Straße *, * Wehrheim. Die Gesellschafterversammlung vom *.*.* hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § * (Firma) beschlossen. Neue Firma: META Immobilien Besitz- und Beteiligungsgesellschaft mbH.
    • 11.07.2019 Veränderung
      • HRB *: VEGIS Immobilien Besitz- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Wehrheim, Reichenberger Straße *, * Wehrheim. Datum berichtigt, nun: Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes der übertragenden Rechtsträger (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB * und Amtsgericht Fürth, HRB *) am *.*.* wirksam geworden.
    • 26.06.2019 Veränderung
      • HRB *: VEGIS Immobilien Besitz- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Wehrheim, Reichenberger Straße *, * Wehrheim. Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes der übertragenden Rechtsträger (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB * und Amtsgericht Fürth, HRB *) am *.*.* wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ *, * Absatz * UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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