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  • BayMS Bayerische Medien-Servicegesellschaft mit beschränkter Haftung - Allersberger Straße 185/A3, 90461 Nürnberg, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB10429 NÜRNBERG
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Allersberger Straße 185/A3
90461 Nürnberg
Allersberger Straße 185/A3, 90461 Nürnberg DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
17.07.1991
Gelöscht am:
-

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
200.000,00 DEM

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
DE/Nürnberg
Ehemalige Namen
BayMS Bayerische Medien-Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung

BayMS Bayerische Medien-Servicegesellschaft mit beschränkter Haftung Firmenbeschreibung

BayMS Bayerische Medien-Servicegesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB10429 NÜRNBERG. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 17.07.1991 registriert. BayMS Bayerische Medien-Servicegesellschaft mit beschränkter Haftung hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen BayMS Bayerische Medien-Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Allersberger Straße 185/a3 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 08.10.2019 Veränderung
    • HRB *: BayMS Bayerische Medien-Servicegesellschaft mbH, Nürnberg, Allersberger Straße */A*, * Nürnberg. Die Verschmelzung wurde am *.*.* in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht München HRB *). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
    • 14.09.2019 Veränderung
      • HRB *: BayMS Bayerische Medien-Servicegesellschaft mbH, Nürnberg, Allersberger Straße */A*, * Nürnberg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Medientage München GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB *) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
    • 14.02.2017 Berichtigung
      • HRB *: BayMS Bayerische Medien-Servicegesellschaft mit beschränkter Haftung, Nürnberg, Allersberger Straße */A*, * Nürnberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sutor, Stefan, München, **.*.*. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Lörz, Nikolaus, Pfaffenhofen a.d.Ilm, **.*.*, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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